VI-2 Kart 4/12 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-24, VI-2 Kart 4/12 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-24, VI-2 Kart 4/12 (V)
VI-2 Kart 4/12 (V)Obergericht24.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 4/12 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-24
Aktenzeichen: VI-2 Kart 4/12 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0224.VI2KART4.12V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen vom 08. Juni 2012 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 04. Juni 2012, Aktenzeichen B 8 - 40/10, wird zurückgewiesen.
Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellamt in der Beschwerdeinstanz entstandenen notwendigen Auslagen. Die Beteiligte zu 2. und die Beigeladenen tragen ihre in der Beschwerdeinstanz entstandenen jeweiligen notwendigen Auslagen selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf EUR festgesetzt.
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