I-4 U 232/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-25, I-4 U 232/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-25, I-4 U 232/12
I-4 U 232/12Obergericht25.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 232/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-25
Aktenzeichen: I-4 U 232/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0225.I4U232.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 07.11.2012 (11 O 10/12) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger als Gesamtschuldner zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aufgrund der Urteile vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.