Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-25, I-4 U 236/12

I-4 U 236/12Obergericht25.02.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 236/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-02-25

Aktenzeichen: I-4 U 236/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0225.I4U236.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 15. November 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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