I-4 U 236/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-25, I-4 U 236/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-25, I-4 U 236/12
I-4 U 236/12Obergericht25.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 236/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-25
Aktenzeichen: I-4 U 236/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0225.I4U236.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 15. November 2012 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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