VI - U (Kart) 7/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-26, VI - U (Kart) 7/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-02-26, VI - U (Kart) 7/12
VI - U (Kart) 7/12Obergericht26.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 7/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: VI - U (Kart) 7/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0226.VI.U.KART7.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 14. Februar 2012 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (Az.: 88 O (Kart) 17/11) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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