I-2 W 6/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-04, I-2 W 6/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-04, I-2 W 6/13
I-2 W 6/13Obergericht04.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 6/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-04
Aktenzeichen: I-2 W 6/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0304.I2W6.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der4a. Zivilkammer vom 3. Dezember 2012 wird zurückgewiesen.
II.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
III.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt
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