Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-11, I-20 U 151/13

I-20 U 151/13Obergericht11.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 151/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-11

Aktenzeichen: I-20 U 151/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0311.I20U151.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 17. Juli 2013 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass die Verurteilung zur Unterlassung der Werbung mit dem Vorteil „maximal sicher“ in Ziffer 2. entfällt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin zu 9/10 und dem Antragsteller zu 1/10 auferlegt.

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