Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-12, I-18 U 91/13

I-18 U 91/13Obergericht12.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 91/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-12

Aktenzeichen: I-18 U 91/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0312.I18U91.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.03.2013 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.305 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 11.06.2010 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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