Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-14, IV-1 RBs 183/13

IV-1 RBs 183/13Obergericht14.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-1 RBs 183/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-14

Aktenzeichen: IV-1 RBs 183/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0314.IV1RBS183.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

  1. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2013 im Rechtsfolgenausspruch geändert und die Urteilsformel insgesamt neu gefasst:

Die Betroffene wird wegen fahrlässigen Rotlichtverstoßes zu 200 € Geldbuße verurteilt.

Für die Dauer eines Monats wird der Betroffenen verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Angewendete Vorschriften:

§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, § 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO,

§§ 24, 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2a Satz 1 StVG.

  1. Die Kosten beider Rechtszüge fallen der Betroffenen zur Last.

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