I-21 U 90/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-25, I-21 U 90/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-25, I-21 U 90/13
I-21 U 90/13Obergericht25.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 90/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-25
Aktenzeichen: I-21 U 90/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0325.I21U90.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und der Widerbeklagten zu 3) gegen das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 28. März 2013 (Az. 8 O 297/09) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin und die Widerbeklagte zu 3) zu 60 % wie Gesamtschuldner und die Klägerin allein zu 40 % zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.