Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-03-27, I-3 Wx 48/14

I-3 Wx 48/14Obergericht27.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 48/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-03-27

Aktenzeichen: I-3 Wx 48/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0327.I3WX48.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Das Registergericht wird angewiesen, den sofortigen Vollzug des Antrages auf Eintragungen in das Handelsregister gemäß der Anmeldung vom 11. Oktober 2013 (UR-Nr. 3121/2013 des Verfahrensbevollmächtigten) nicht mit der Begründung abzulehnen, das Finanzamt habe Einwände gegen die derzeitige Löschung der betroffenen Gesellschaft erhoben.

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