I-1 U 87/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-01, I-1 U 87/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-01, I-1 U 87/13
I-1 U 87/13Obergericht01.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 87/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-01
Aktenzeichen: I-1 U 87/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0401.I1U87.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das am 31. Mai 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.331,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 39,10 € seit dem 27.10.2011 und aus 1.292,47 € seit dem 23.04.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz haben der Kläger zu 78 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 22 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 67 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 33 % auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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