Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-02, 15 W 9/14

15 W 9/14Obergericht02.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 W 9/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-02

Aktenzeichen: 15 W 9/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0402.15W9.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 18.11.2013, Az. 11 O 29/13, wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 764,20 Euro festgesetzt.

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