I-3 Wx 115/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-04, I-3 Wx 115/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-04, I-3 Wx 115/13
I-3 Wx 115/13Obergericht04.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 115/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-04
Aktenzeichen: I-3 Wx 115/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0404.I3WX115.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges fallen der Beteiligten zu 1. die für die Beantragung der Erteilung eines Erbscheins angefallenen und die für das Sachverständigengutachten vom 23. Januar 2012 entstandenen zur Last. Die übrigen Kosten der ersten Instanz sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beteiligten zu 2. auferlegt.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: bis 260.000 €.
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