Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-09, VI-U (Kart) 10/12

VI-U (Kart) 10/12Obergericht09.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-09

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/12

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0409.VI.U.KART10.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. April 2012 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird - unter Abweisung der weitergehenden Klage -verurteilt, an die Klägerin 11.538.020,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.153.802,51 Euro seit dem 1. Januar 2007, aus weiteren 2.884.505,00 Euro seit dem 1. Januar 2008 und aus weiteren 7.499.713,00 Euro seit dem 1. Januar 2009 zu zahlen.

  • II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.250.000 € festgesetzt.

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