I-7 U 296/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-11, I-7 U 296/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-11, I-7 U 296/12
I-7 U 296/12Obergericht11.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 296/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-11
Aktenzeichen: I-7 U 296/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0411.I7U296.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 06.11.2012 abgeändert, und der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.743,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 21.831,20 € seit dem 09.10.2012 und aus 5.912,- € seit dem 28.12.2012 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zinsanspruches wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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