I-18 U 124/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-16, I-18 U 124/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-16, I-18 U 124/13
I-18 U 124/13Obergericht16.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 124/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-16
Aktenzeichen: I-18 U 124/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0416.I18U124.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
1.Das Versäumnisurteil vom 25.09.2012 bleibt aufrechterhalten, soweit die Beklagte zur Zahlung von 20.225,00 € nebst Zinsen in Höhe von 7,88 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.01.2013 verurteilt worden ist; im Übrigen wird es - unter Aufrechterhaltung des Teil-Anerkenntnisurteils vom 04.01.2013 über 13.400,00 € aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 54 % und die Klägerin zu 46 %. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen die Beklagte 91 % und die Klägerin 9 %.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung der anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil von der anderen Partei jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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