VI-2 Kart 3/13 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-17, VI-2 Kart 3/13 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-17, VI-2 Kart 3/13 (V)
VI-2 Kart 3/13 (V)Obergericht17.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 3/13 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-17
Aktenzeichen: VI-2 Kart 3/13 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0417.VI2KART3.13V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehörde) vom 13. Mai 2013 aufgehoben wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen und des beteiligten Bundeskartellamts tragen die Beschwerdeführerinnen je zur Hälfte.
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