VII-Verg 1/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-17, VII-Verg 1/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-17, VII-Verg 1/14
VII-Verg 1/14Obergericht17.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 1/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-17
Aktenzeichen: VII-Verg 1/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0417.VII.VERG1.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 19. Dezember 2013 (VK VOB 36/2013) zu verlängern, wird abgelehnt.
Der Senatsbeschluss vom 15. Januar 2014 (VII-Verg 1/14) betreffend die einstweilige Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels ist gegenstandslos.
Die Hauptbeteiligten des Verfahrens werden aufgefordert
-
die Antragsgegnerin: dem Beschwerdegericht eine eventuelle Auftragsvergabe sofort mitzuteilen und dies durch geeignete Belege nachzuweisen,
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die Antragstellerin: dem Gericht mitzuteilen, ob und mit welchen Anträgen das Rechtsmittel aufrechterhalten bleiben soll.
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