I-10 U 159/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-29, I-10 U 159/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-04-29, I-10 U 159/13
I-10 U 159/13Obergericht29.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 159/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-04-29
Aktenzeichen: I-10 U 159/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0429.I10U159.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.10.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das am 28.10.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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