I-19 U 32/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-14, I-19 U 32/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-14, I-19 U 32/13
I-19 U 32/13Obergericht14.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-19 U 32/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-14
Aktenzeichen: I-19 U 32/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0514.I19U32.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07.11.2013 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal- 17 O 169/12 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 5.916,70 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2011 zu zahlen.
Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 459,40 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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