I-2 U 27/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-15, I-2 U 27/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-15, I-2 U 27/13
I-2 U 27/13Obergericht15.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 27/13 — Verzichtsurteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-15
Aktenzeichen: I-2 U 27/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0515.I2U27.13.00
Dokumenttyp: Verzichtsurteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I. Die Klägerin wird mit ihren Ansprüchen auf Rechnungslegung und Schadenersatz wegen Verletzung des deutschen Teils des europäischen Patents EP 0 359 XXX B2 durch den Vertrieb der Faktor-VIII-Präparate Octanate 250, Octanate 500 und Octanate 1000 in der Bundesrepublik Deutschland abgewiesen.
II. Das am 25. April 2013 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist gegenstandslos.
III. Die Kosten des Rechtstreits (beider Instanzen) werden der Klägerin auferlegt.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.575.000,- EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.