I-14 U 208/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-22, I-14 U 208/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-22, I-14 U 208/13
I-14 U 208/13Obergericht22.05.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 208/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-05-22
Aktenzeichen: I-14 U 208/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0522.I14U208.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 23.08.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 361/11) wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert: 100.000,00 €.
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