Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-05-28, I-15 U 50/14

I-15 U 50/14Obergericht28.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 50/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-28

Aktenzeichen: I-15 U 50/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0528.I15U50.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.02.2013 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von EUR 30.000 abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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