Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-12, I- 24 U 119/13

I- 24 U 119/13Obergericht12.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I- 24 U 119/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-06-12

Aktenzeichen: I- 24 U 119/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0612.I24U119.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.04.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung iHvon 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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