Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-24, I-21 U 145/13

I-21 U 145/13Obergericht24.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 145/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-24

Aktenzeichen: I-21 U 145/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0624.I21U145.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 1.) gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 27.06.2013, Az. 7 O 67/12 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu 1.).

Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten zu 1.) bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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