Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-06-27, I-16 U 149/13

I-16 U 149/13Obergericht27.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 149/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-27

Aktenzeichen: I-16 U 149/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0627.I16U149.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Juli 2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landesgerichts Düsseldorf - Az.: 9 O 423/12 - geändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 53.136,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13. August 2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann eine Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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