Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-02, VI U (Kart) 22/13

VI U (Kart) 22/13Obergericht02.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI U (Kart) 22/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-02

Aktenzeichen: VI U (Kart) 22/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0702.VI.U.KART22.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2013 verkündeteUrteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln– Az.: 87 O (Kart) 8/06 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

III.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Wert des Berufungsverfahrens: 30.000.000 € (§ 39 Abs. 2 GKG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.