VI U (Kart) 22/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-02, VI U (Kart) 22/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-02, VI U (Kart) 22/13
VI U (Kart) 22/13Obergericht02.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI U (Kart) 22/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: VI U (Kart) 22/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0702.VI.U.KART22.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Mai 2013 verkündeteUrteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln– Az.: 87 O (Kart) 8/06 – wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
III.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Wert des Berufungsverfahrens: 30.000.000 € (§ 39 Abs. 2 GKG).
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