I-15 U 29/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-08, I-15 U 29/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-08, I-15 U 29/14
I-15 U 29/14Obergericht08.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 29/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-08
Aktenzeichen: I-15 U 29/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0708.I15U29.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13. August 2013 – 4a O 23/12 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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