VI-3 Kart 66/13 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-09, VI-3 Kart 66/13 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-09, VI-3 Kart 66/13 (V)
VI-3 Kart 66/13 (V)Obergericht09.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 66/13 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-09
Aktenzeichen: VI-3 Kart 66/13 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0709.VI3KART66.13V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 18.04.2013 wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 08.03.2013, BK 4-11-244, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den Antrag der Antragstellerin vom 30.06.2011 auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „CSI(M)-Technik “ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Bundesnetzagentur.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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