I-2 U 75/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-17, I-2 U 75/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-17, I-2 U 75/13
I-2 U 75/13Obergericht17.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 75/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-17
Aktenzeichen: I-2 U 75/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0717.I2U75.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 19. September 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500.000,- EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.425.000,- EUR festgesetzt.
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