I-21 U 193/93•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-22, I-21 U 193/93
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-22, I-21 U 193/93
I-21 U 193/93Obergericht22.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 193/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-22
Aktenzeichen: I-21 U 193/93
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0722.I21U193.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.09.2013 verkündete Urteil der der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil sowie das angefochtene landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Kläger Sicherheit in selber Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbracht haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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