VI-U (Kart) 40/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-23, VI-U (Kart) 40/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-07-23, VI-U (Kart) 40/13
VI-U (Kart) 40/13Obergericht23.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 40/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-23
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 40/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0723.VI.U.KART40.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
- I.
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Mai 2013 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund – 13 O 111/12 Kart. – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
- II.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
- III.
Die Revision wird nicht zugelassen.
- IV.
Wert des Berufungsverfahrens: 11.200 €
(Klageantrag zu 1. und 2. : 10.000 €
Widerklage: 1.200 €)
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