I-20 U 167/12•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-05, I-20 U 167/12
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-05, I-20 U 167/12
I-20 U 167/12Obergericht05.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 167/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-05
Aktenzeichen: I-20 U 167/12
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0805.I20U167.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober 2012 abgeändert und wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
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