Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-05, I-6 W 52/13

I-6 W 52/13Obergericht05.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 W 52/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-05

Aktenzeichen: I-6 W 52/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0805.I6W52.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Nebenintervenienten zu 2) vom 11. November 2013 gegen den Beschluss der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2013 (35 O 61/12) in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 28. November 2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Nebenintervenient zu 2).

Der Beschwerdewert wird auf „bis 2.000,00 EUR“ festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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