2 W 15/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-07, 2 W 15/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-07, 2 W 15/14
2 W 15/14Obergericht07.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 W 15/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-07
Aktenzeichen: 2 W 15/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0807.2W15.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
-
I. Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin und die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Zwangsgeldbeschluss der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. April 2014 werden zurückgewiesen.
-
II. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Gläubigerin 25/26 und die Schuldnerin 1/26 zu tragen.
-
III. Der Streitwert für die Beschwerde der Gläubigerin wird auf 125.000,-- Euro und derjenige für die Beschwerde der Schuldnerin auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.