Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-13, VI - U (Kart) 47/13

VI - U (Kart) 47/13Obergericht13.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 47/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-13

Aktenzeichen: VI - U (Kart) 47/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0813.VI.U.KART47.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung des Klägers gegen das am 3. April 2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird als unzulässig verworfen; die Berufung der Beklagten gegen das genannte Urteil wird zurückgewiesen.

  • II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Wert des Berufungsverfahrens: 7.015.000,00 €

(Beschwer der Beklagten: 15.000,00 €

Beschwer des Klägers: 7.000.000,00 €, § 9 Satz 1 ZPO).

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