VI - U (Kart) 47/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-13, VI - U (Kart) 47/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-13, VI - U (Kart) 47/13
VI - U (Kart) 47/13Obergericht13.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI - U (Kart) 47/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-13
Aktenzeichen: VI - U (Kart) 47/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0813.VI.U.KART47.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung des Klägers gegen das am 3. April 2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird als unzulässig verworfen; die Berufung der Beklagten gegen das genannte Urteil wird zurückgewiesen.
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II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Wert des Berufungsverfahrens: 7.015.000,00 €
(Beschwer der Beklagten: 15.000,00 €
Beschwer des Klägers: 7.000.000,00 €, § 9 Satz 1 ZPO).
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