Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-13, VI-2 U (Kart) 2/13

VI-2 U (Kart) 2/13Obergericht13.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 U (Kart) 2/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-13

Aktenzeichen: VI-2 U (Kart) 2/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0813.VI2U.KART2.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 01.07.2013, Aktenzeichen 37 O 62/11 (Kart), wird zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Der Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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