I-15 U 15/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-14, I-15 U 15/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-14, I-15 U 15/14
I-15 U 15/14Obergericht14.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 15/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-14
Aktenzeichen: I-15 U 15/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0814.I15U15.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
- I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
- II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
- III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
- IV. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
- V. Die Revision wird nicht zugelassen.
- VI. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt.
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