I-23 U 107/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-19, I-23 U 107/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-19, I-23 U 107/13
I-23 U 107/13Obergericht19.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 107/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-19
Aktenzeichen: I-23 U 107/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0819.I23U107.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 08.07.2013 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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