Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-25, I-26 W 24/12 (AktE)

I-26 W 24/12 (AktE)Obergericht25.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 24/12 (AktE) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-08-25

Aktenzeichen: I-26 W 24/12 (AktE)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0825.I26W24.12AKTE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen vom 22.05.2012 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 27.04.2012 - 82 O 76/03 - wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerinnen tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, die den Antragstellern im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen sowie die Vergütung und Auslagen der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre im Beschwerdeverfahren.

Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 7,5 Mio. € festgesetzt.

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