I-26 W 24/12 (AktE)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-25, I-26 W 24/12 (AktE)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-25, I-26 W 24/12 (AktE)
I-26 W 24/12 (AktE)Obergericht25.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-26 W 24/12 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-08-25
Aktenzeichen: I-26 W 24/12 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0825.I26W24.12AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerinnen vom 22.05.2012 gegen den Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 27.04.2012 - 82 O 76/03 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerinnen tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens, die den Antragstellern im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen sowie die Vergütung und Auslagen der gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre im Beschwerdeverfahren.
Der Geschäftswert wird für die Beschwerdeinstanz auf 7,5 Mio. € festgesetzt.
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