Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-28, I-15 U 26/14

I-15 U 26/14Obergericht28.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 26/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-28

Aktenzeichen: I-15 U 26/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0828.I15U26.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.08.2013 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer (Az. 4a O 264/09) des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
  • II. Die Beklagten haben auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000,00 EUR abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird zugelassen.
  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt, wovon 200.000,00 EUR auf die Feststellung der Pflicht zur Schadensersatzleistung entfallen.

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