Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-08-29, I-20 U 175/13

I-20 U 175/13Obergericht29.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 175/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-29

Aktenzeichen: I-20 U 175/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0829.I20U175.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach vom 15. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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