Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-01, I-9 U 46/13

I-9 U 46/13Obergericht01.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 46/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-01

Aktenzeichen: I-9 U 46/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0901.I9U46.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 23.01.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 1. vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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