I-20 W 139/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-02, I-20 W 139/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-02, I-20 W 139/13
I-20 W 139/13Obergericht02.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 139/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-02
Aktenzeichen: I-20 W 139/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0902.I20W139.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Streitwertfestsetzung im Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2014 teilweise dahingehend abgeändert, dass sich die Verpflichtung des Antragsgegners zur Zahlung von Gerichtskosten nach einem Teilstreitwert von 50.000,00 Euro bemisst.
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