I-21 U 85/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-03, I-21 U 85/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-03, I-21 U 85/14
I-21 U 85/14Obergericht03.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 85/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-03
Aktenzeichen: I-21 U 85/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0903.I21U85.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.04.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (1 O 263/12) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 40.000,00 EUR festgesetzt.
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