Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-10, I-27 U 13/13

I-27 U 13/13Obergericht10.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-27 U 13/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-10

Aktenzeichen: I-27 U 13/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0910.I27U13.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Oktober 2013 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg, Az. 26 O 55/12, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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