VII-Verg 7/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-10, VII-Verg 7/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-10, VII-Verg 7/14
VII-Verg 7/14Obergericht10.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 7/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-10
Aktenzeichen: VII-Verg 7/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0910.VII.VERG7.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 27. Januar 2014, VK 2 - 104/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Gebühr wird auf 15.800,- € festgesetzt und der Antragstellerin als Gebührenschuldnerin auferlegt.
Nach Abzug des von ihr gezahlten Gebührenvorschusses in Höhe von 2.500,- € ist von ihr ein Betrag in Höhe von 13.300,- € zu entrichten.
II. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 13.300,- € festgesetzt.
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