Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-17, VI Kart 1/13 (V)

VI Kart 1/13 (V)Obergericht17.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI Kart 1/13 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-17

Aktenzeichen: VI Kart 1/13 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0917.VI.KART1.13V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

I. Die Beschwerden der Beschwerdeführerinnen gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 27. Dezember 2012 (Az.: B7 – 22/07) werden als unzulässig verworfen.

II. Die Beschwerdeführerinnen haben die Gerichtkosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Sie haben überdies dem Bundeskartellamt, den Beteiligten zu 3)-6) und den Beigeladenen zu 11) und 12) die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV. Der Beschwerdewert wird auf 15 Mio. € festgesetzt.

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