III-1 Ws 246+272/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-22, III-1 Ws 246+272/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-22, III-1 Ws 246+272/14
III-1 Ws 246+272/14Obergericht22.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 246+272/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-22
Aktenzeichen: III-1 Ws 246+272/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0922.III1WS246.272.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1.Strafsenat
Tenor
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- Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2013 wird als unzulässig verworfen.
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- Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 wird als unbegründet verworfen.
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- Beide Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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