Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-22, III-1 Ws 246+272/14

III-1 Ws 246+272/14Obergericht22.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 246+272/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-22

Aktenzeichen: III-1 Ws 246+272/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0922.III1WS246.272.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1.Strafsenat

Tenor

    1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2013 wird als unzulässig verworfen.
    1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Einzelrichters der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 wird als unbegründet verworfen.
    1. Beide Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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