I-10 W 130/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-23, I-10 W 130/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2014-09-23, I-10 W 130/14
I-10 W 130/14Obergericht23.09.2014
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 130/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-23
Aktenzeichen: I-10 W 130/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2014:0923.I10W130.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 11. Juli 2014 und der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach – Vollstreckungsgericht – vom 28. April 2014 abgeändert. Die Erinnerung der Gläubiger gegen den Kostenansatz des Obergerichtsvollziehers K.-H. K. vom 13. März 2014 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.